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Eberbach: Grundstückseigentümer will näher an den Holderbach heran bauen

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Eberbach. (by) Der Bebauungsplan "Lichtgut-Alte Dielbacher Straße" beschäftigt einmal mehr den Eberbacher Gemeinderat. In ihrer Sitzung am kommenden Donnerstag, 17.30 Uhr, sollen die Gemeinderäte den Vorentwurf der dritten Änderung des Bebauungsplans billigen.

In seiner Sitzung am 28. Januar hatte der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans gefasst sowie einem städtebaulichen Vorentwurf zugestimmt. Zwischenzeitlich wurden mit allen betroffenen Grundstückseigentümern Vorgespräche zur künftigen Planung und der daraus resultierenden Bodenordnung geführt. Ein Grundstückseigentümer hat gegenüber dem bisherigen Vorentwurf dem Stadtbauamt ein neues Bebauungskonzept vorgelegt. Aus Sicht der Verwaltung ist daher eine erneute Beschlussfassung zur 3. Änderung des Bebauungsplans erforderlich.

Das vorgelegte Bebauungskonzept sieht neben der bisherigen Doppelhausbebauung eine Erweiterung der Baufläche für ein Einzelhaus vor. Dieser Bereich ist im bislang gültigen Bebauungsplan (2. Änderung) als private Grünfläche, als Gewässerrandstreifen sowie als Fläche zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen. Festgesetzt wurde ein sechs Meter breiter Gewässerrandstreifen, den es für die Durchführung von Unterhaltungsarbeiten im und entlang des Holderbachs zu erhalten gelte. Geplant wird jedoch ein Randstreifen von nur fünf Meter Breite. Im bisher rechtsgültigen Bebauungsplan ist entlang des Holderbachs eine private Grünfläche mit einer Tiefe von 15 Meter vorgesehen. Nach dem Konzept der Grundstückseigentümer soll die am Rand des Plangebiets ausgewiesene Baufläche bis zu einem Abstand von fünf Meter an den Gewässerrand herangerückt werden. Der Abstand der künftigen Bebauung zum Holderbach soll neun Meter betragen,

Die Ausweisung der privaten Grünflächen erfolgte auch vor dem Hintergrund der Lage des Hauptsammlers Holderbach im Umfeld der ausgewiesenen Bauflächen. Nach Prüfung könne der beantragte Abstand zum Holderbach daher nicht zugebilligt werden, so die Verwaltung in ihrer Sitzungsvorlage.

Zwischen der Schafbrunnenstraße und der Alten Dielbacher Straße führt ein Fußverbindungsweg, der sich in Teilstrecken auf Privatgelände befindet, über den Holderbach. Im Gegensatz zu den Vorgängern sieht die 3. Änderung des Bebauungsplans diesen Fußweg, der in die geplante im Privateigentum befindliche Erschließungsanlage einmündet, erstmals vor. Nach Vorberatung im Bau- und Umweltausschuss soll dieser Weg als Abkürzung der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Weg planungsrechtlich zu sichern, um anschließend die Eigentumsverhältnisse klären zu können.


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