Eberbach-Neckarwimmersbach. (fhs) Erneut auf Widerstand der Stadträte und Stadtverwaltung gestoßen ist ein Handwerks-unternehmen aus Neckarwimmersbach, das gegenüber des Kindergartens St. Maria seine Garagen erweitern möchte. Die Stadt erteilt auch beim zweiten Versuch dazu nicht ihr Einvernehmen. Die Kreisbaubehörde entscheidet jetzt.
Neben dem Wendehammer an der Scheffelstraße möchte der Eigentümer seine Garagen nach vorne zur Straße hin durch einen Vorbau erweitern. Laut Stadtbaumeister Steffen Koch hätte das zur Folge, dass die dahinter liegenden Garagen nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen angefahren werden könnten.
Entscheidend ist, dass hier nur eine Nutzung als Garagen genehmigt ist, nicht etwa eine Lager- oder Hallenfläche. Sollte der Vorbau errichtet werden, müsste man zudem den Gehweg direkt vor dem Aufgang zum Kindergarten St. Maria beim Rangieren nutzen, um problemlos zufahren zu können. Einen ähnlichen Antrag in der Vergangenheit war schon einmal abgelehnt worden. Für CDU und SPD bekräftigten jetzt Karl Braun und Rolf Schieck, dass man bei dieser Auffassung bleibe. Für die AGL erkundigte sich Lothar Jost, ob hier denn die seit 2009 greifende Regel zu befürchten sei, dass die Kreisbaubehörde sich über die Ratsbedenken hinwegsetzen könne und auf dem Weg einer Ersatzentscheidung das Vorhaben genehmigen werde.
Laut Koch sei dies möglich, bei schwerwiegenden Gründen folge das Kreisbauamt aber in der Regel den Empfehlungen der jeweiligen Kommune. Die eventuelle Gefährdung von Kindern auf Gehweg durch in die Garage einbiegende Fahrzeuge sehe er als einen solchen Grund an. Koch hatte den Wunsch des Bauherrn erwähnt, ob die Stadt eventuell die Fläche des Wendehammers verkaufen würde. Michael Reinig (FWE) empfahl, der Mann möge eine Bauvoranfrage stellen. Bürgermeister Peter Reichert erklärte aber schon jetzt, dass der Wendehammer angesichts des Bring- und Holverkehrs der Eltern am Kindergarten unbedingt erforderlich sei. Mehr Erfolg hatte der Antragsteller mit seiner Bitte, den Baum zwischen Windehammer und Garage zu entfernen. Die Stadtgärtnerei wird ihn fällen und einen Ersatzbaum als Ausgleich an noch ausfindig zu machender Stelle pflanzen - alles auf Kosten des Antragstellers.