Von Marcus Deschner
Hirschhorn. Mit einer veränderten Kreditgenehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt musste sich der Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss in seiner jüngsten Sitzung befassen. Wie Verwaltungsmitarbeiterin Angelika Beckenbach erläuterte, habe man durch einen Eingabefehler 30.000 Euro mehr an Krediten beantragt als man eigentlich bräuchte. So kam man auf ein Darlehen von 445.000 Euro statt nur 415.000 Euro. Am Haushalt selbst, so Beckenbach, ändere sich hingegen nichts. Der Ausschuss empfahl der Stadtverordnetenversammlung einmütig, einen auf die Änderung abgestimmten "Beitrittsbeschluss" zu fassen.
Erhebliche Fehlbeträge seien in kommenden Haushalten auszugleichen, mahnte Beckenbach. Auch an den Friedhofsgebühren werde man wohl schrauben müssen, um eine Genehmigung für den Haushalt 2018 zu bekommen.
Keine Empfehlung des Gremiums gab’s hingegen zur Änderung der Hauptsatzung. Diese müsse wegen geändertem Recht angepasst werden und sei an die Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindetags angelehnt, sagte Bürgermeister Oliver Berthold. Kritisch äußerte sich CDU-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Schilling zu dem neu aufgenommenen Paragrafen 7, in dem Film- und Tonaufnahmen während öffentlicher Stadtverordnetenversammlungen statthaft sein sollen: " Vielleicht hält dann einer Schaufensterreden, und ein anderer sagt gar nichts mehr", monierte der Jurist. Schließlich kam man überein, dass Medienvertreter eine entsprechende Erlaubnis vor der Sitzung beantragen müssen und die Versammlung diese im Einzelfall mit Zwei-Drittel-Mehrheit billigen muss. Für Heiterkeit sorgte die Passage "Der Magistrat arbeitet kollegial" im neuen Paragrafen 5. "Das steht in Neckarsteinach nicht drin", flachste Harald Heiß (CDU) angesichts der Absicht, in naher Zukunft die Hauptsatzungen der beiden hessischen Neckartalstädte anzugleichen.
Eine Beschlussempfehlung für die gesamte Vorlage scheiterte schließlich am Paragrafen 4, in dem es um Zuständigkeitsabgrenzungen und die Übertragung von Aufgaben geht. Denn darin werden beispielsweise keine Wertgrenzen für die Vergabe von Planungsaufträgen an Architekten und Ingenieure genannt. Diese sollen nun umgehend erarbeitet werden.
Auch der Paragraf 9 sorgte etwas für Irritationen. Dort ist die Rede von "Bürgern, die als Stadtverordnete, Ehrenbeamte oder hauptamtliche Wahlbeamte insgesamt mindestens 20 Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben". Die können dann beispielsweise zum Stadtältesten, Ehrenstadtrat oder Ehrenbürgermeister ernannt werden. "Was ist aber, wenn dies jemand 20 Jahre hier ausgeübt hat und dann beispielsweise nach Neckarsteinach zieht ?" fragte Dr. Irmtrud Wagner (Profil). Denn dann habe man ja in Hirschhorn keine Bürgerrechte mehr. "Oder nach Neckarhausen", spöttelte es aus den Reihen des Gremiums angesichts eines aber nicht mehr aktuellen Falles. Schließlich einigte man sich, die Bezeichnung "Bürger" durch "Person" zu ersetzen.
Zum Schluss der Sitzung verabschiedete sich Angelika Beckenbach, die bekanntlich zur Bürgermeisterin in Abtsteinach gewählt wurde. "Es hat mir Spaß gemacht, hier zu arbeiten", dankte sie dem Gremium. Fast 30 Jahre habe sie bei der Stadt Hirschhorn gearbeitet und in den Gremien stets "Kooperation und faire Zusammenarbeit" erfahren. "Du wirst uns fehlen, nicht nur mit Deinem Wesen, sondern mit Deinem Fachwissen", lobte Ausschussvorsitzender Max Weber (SPD).