Von Felix Hüll
Eberbach. Nicht überraschend ist, dass die Eberbacher NABU-Gruppe die zwölf angedachten Windkraftstandorte der Verwaltungsgemeinschaft Eberbach ablehnt. In einer ausführlichen Stellungnahme hat der NABU jetzt aber begründet, warum seine Mitglieder dieser Auffassung sind. Die Stellungnahme ist im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Teilflächennutzungsplan Windenergie dem Rathaus in Eberbach sowie der Metropolregion Rhein-Neckar, der Unteren Naturschutzbehörde sowie dem Kreisforstamt zugeleitet worden.
Vor allem Natur- und Landschaftsschutz, aber auch ungenügende Erschließungsmöglichkeiten nennt der NABU als Ablehnungsgründe. Der Schutz von "Populationen" bestimmter Tierarten wie Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu, Wespenbussard, Waldschnepfe und Wanderfalke sowie verschiedener Fledermausarten rangiere bei nahezu allen Standortvorschlägen vorn. Hinzu kommen die erforderlichen Eingriffe in die Natur wegen des Baus der Windenergieanlagen sowie die Auswirkungen von Bauzufahrtsstraßen sowie Erschließungswegen.
Der NABU hebt die Besonderheiten des Odenwalds im Eberbacher Raum hervor, darunter das Vorhandensein selten gewordener zusammenhängender Waldgebiete.
Bei seiner Ablehnung stützt sich der NABU auf rechtliche Grundlagen wie das Naturschutzgesetz sowie bereits bestehende Schutzbestimmungen der FFH-Gebiete, von Vogelschutz- und Landschaftsschutzgebieten.
Um die erforderlichen Konzentrationsflächen für Windräder bereit stellen zu können, empfiehlt der NABU zum Schutz der "geschlossenen Waldstruktur und des Waldökosystems" doch naturferne, intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen für diesen Zweck zu bevorzugen. Eingriffe in Waldgebiete rund um Eberbach gefährdeten den Austausch zwischen den Populationen der aufgelisteten Tierarten, deren Wanderungen und die Möglichkeit zu Wiederbesiedlungen in den noch großflächigen, weitestgehend noch nicht voneinander getrennten Landschaftsräumen. Der NABU vergisst zudem nicht auf die Erholungsfunktion der Wälder für Menschen hinzuweisen. In seiner Acht-Seiten-DIN A 4-Stellungnahme mit Literaturanhang geht der NABU explizit auf die im Planverfahren als die vier wahrscheinlichsten Konzentrationszonen angenommenen Standorte "Hohe Warte", "Augstel", "Hebert" und "Brombach Nord" ein. Nachdem weitere acht mögliche Standorte des Flächennutzungsplanverfahrens im Landschaftsschutzgebiet sowie in der Nähe eines FFH-Gebietes liegen, hatte bereits der Planentwurf von Ingenieurbüro und Verwaltung einen Verzicht auf diese Standorte empfohlen. In seiner Stellungnahme schließt sich der NABU dieser Empfehlung an.
Er lehnt damit auch die Standortvorschläge "Heumatte", "Hirschberg", "Bannwaldskopf", "Lautenbach", "Kreuzberg", "Schlossberg", "Brombach Ost" sowie "Brombach Süd" ab.