Von Marcus Deschner
Eberbach. Über den aktuellen Mietspiegel der Stadt Eberbach referierte der neu gewählte Vorsitzende des Haus- und Grundbesitzervereins, Oskar Dexheimer, in der Mitgliederversammlung im "Karpfen". Vorweg stellte der Rechtsanwalt klar, dass es sich bei dem 20 DIN-A4-Seiten umfassenden Werk nicht um einen "qualifizierten", sondern nur um einen "einfachen" Mietspiegel handelt. Dies bedeute für die Praxis, dass auch künftig bei Mieterhöhungsverlangen wie bisher auf die Preise dreier Vergleichswohnungen zurückgegriffen werden könne. Der Mietspiegel solle eine Hilfestellung zur Ermittlung der ortsüblichen Miete geben. Zudem sei er bei neuen Mietverträgen nicht anwendbar, solange keine "Überhöhungen" des Mietzinses vorlägen.
Der Mietspiegel sei von der Stadt Eberbach in Zusammenarbeit mit Haus & Grund, dem Mieterverein, der Familienheim Mosbach sowie zwei ortsansässigen Maklern erstellt worden und seit 1. Oktober gültig, erläuterte Dexheimer. Allerdings gelte er für bestimmte Bereiche auch nicht. Beispielsweise für Dienst- und Werkswohnungen, Wohnungen in Heimen und Internaten oder Ferienwohnungen. Zudem seien aufgrund der Seltenheit auf dem Mietmarkt in Eberbach sowie lokalen Besonderheiten keine Vergleichsmieten ausgewiesen für Wohnungen mit Flächen unter 30 oder über 160 Quadratmetern sowie das Wochenendhausgebiet Breitenstein und Gebiete, für die der städtische Gutachterausschuss keinen Bodenrichtwert beschlossen hat. Gültig sei der Spiegel bis Ende September 2019.
In dem Werk sind in alphabetischer Reihenfolge die Straßen in der Stadt und den Ortsteilen aufgeführt. Mit den jeweiligen Hausnummern. Dabei gibt es innerhalb der Straßen durchaus verschiedene Mietspiegelzonen. Aufgrund der ersten Tabelle, die in Gebäudebaujahre untergliedert ist, könne man dann die Basismiete ermitteln.
"Erschrecken Sie nicht, wie niedrig die ist", beruhigte der Jurist die Mitglieder. Denn der somit errechnete Mietzins steige meist durch die Hinzurechnung des Punktwerts noch deutlich an. So gibt es etwa zwei Pluspunkte für eine vorhandene Zentralheizung, sogar sieben, wenn eine Fußbodenheizung eingebaut ist. Hingegen werden drei Punkte abgezogen, wenn nur Einzelöfen oder keine Heizung vorhanden sind. Gleiches gilt bei einer Elektrospeicherheizung. Auch der Bodenbelag werde im Mietspiegel näher betrachtet. Wer über Parkett oder Natursteinboden verfügt, könne sich zwei Punkte gutschreiben, bei Laminat oder Vinyl immerhin noch einen Punkt, bei Linoleum oder Teppich gebe es gar nichts und bei PVC zwei Minuspunkte.
Ein Augenmerk werde auch auf das Bad gerichtet. Verfüge das über ein Fenster, könne ein Pluspunkt in Ansatz gebracht werden. Weitere wertbildende Faktoren im Mietspiegel seien neben der Küche und sonstigen Merkmalen wie Aufzug oder Verglasung der Fenster auch energetische Sanierungen sowie die Verkehrsbelastung im Umfeld der Wohnung. Auch ein Rechenschema enthalte der Mietspiegel. Allerdings würden dort keine "starren" Mieten festgelegt, sondern könnten Spannenunter- und obergrenzen sowie ein Mittelwert errechnet werden.
Nach Dexheimers informativen Ausführungen wollte Reinhold Stillner wissen, ob sich durch die neue Veröffentlichung etwas für die Arbeit des Haus- und Grundeigentümervereins verbessert habe. "Vereinfacht", war die kurze und knappe Antwort von Oskar Dexheimer.