Von Marcus Deschner
Eberbach-Igelsbach. Der Ausbau der Straße "Zum Tannenkopf" in Badisch-Igelsbach beschäftigt Anwohner und Stadtverwaltung seit Jahrzehnten. Zentraler Punkt dabei ist, wer die Kosten dafür trägt. Die Stadtverwaltung steht unverändert auf dem Standpunkt, dass es sich bei der Maßnahme um die erstmalige endgültige Herstellung der etwa 600 Meter langen Straße handelt. Folglich müssten die Anlieger 95 Prozent der mit rund 1,2 Millionen Euro bezifferten Ausbaukosten tragen, an der Kommune blieben lediglich fünf Prozent hängen.
Die Hauseigentümer dort sehen das freilich anders und sind der Auffassung, dass es hier um eine "historische Straße" geht. Dann wäre das Projekt allein von der Stadt zu stemmen. Zudem wird auf einen Vertrag aus dem Jahr 1925 verwiesen, in dem das Innenministerium die Vereinigung der Gemarkung Igelsbach mit der Stadtgemarkung Eberbach verfügt. In dem Regelwerk steht geschrieben, dass die Stadt "die Straße in gutem Zustand" zu halten hat.
Nachdem 1984 erste Pläne zum Ausbau des "Tannenkopfes" gemacht worden waren, unternahm die Stadtverwaltung nun einen erneuten Anlauf, der bereits nicht- öffentlich im Bauausschuss beraten wurde. Die Vorentwurfspläne stellte Bürgermeister Peter Reichert nach einer Ortsbegehung am Dienstag gemeinsam mit Amtsleitern sowie Stadträten von SPD und AGL gut 30 Bürgern in der Sängerhalle vor.
Reichert hatte nach der Begrüßung durch Bezirksbeiratsvorsitzenden Klaus Kappes klargemacht, dass er die Straße nicht gegen den Willen der Bürger ausbauen wolle. Allerdings müsse die Verkehrssicherheit gewährleistet sein. Dies wolle er sich von Fachleuten schriftlich bestätigen lassen. "Falls dies nicht der Fall ist und es zu einem Unfall kommt, stehe ich sonst mit einem Bein im Gefängnis", verdeutlichte das Stadtoberhaupt. Auch wenn man die Sanierung der Straße noch hinauszögere, verschiebe man das Problem nur auf andere Generationen oder Immobilienkäufer. Zumal die jetzigen Pläne gegenüber den früheren enorm "eingedampft" worden seien. Derzeit flicke man die Schäden dort mit Kaltasphalt.
Diplom-Ingenieur Norbert Albrecht vom gleichnamigen Heidelberger Ingenieurbüro betonte, dass man die Straße "mit so wenig wie möglich baulichem Aufwand" herstellen wolle. Gemäß den gesetzlichen Richtlinien müsse der jetzt zwischen 2,80 und fünf Metern breite Weg künftig zwischen 4,10 Metern an der engsten und fünf Metern im Regelfall ausgebaut werden, damit sich zwei Pkw unproblematisch begegnen könnten. Nur eine neue Fahrbahndecke aufzuziehen, wie von mehreren Bürgern vorgeschlagen, sei nicht möglich. Denn es müssten auch noch über hundert Meter Kanal sowie eine Entwässerungsrinne gebaut werden. Die Stadtwerke verlegten im Zuge des Ausbaus neue Trinkwasser- und Stromleitungen, die Zahl der Lampen werde von momentan fünf auf dann 35 erhöht. "Ganz preiswert wird der Ausbau halt nicht", räumte Albrecht ein.
Liegenschaftsamtsleiter Karl Emig erklärte, dass 1868, als das badische Ortsstraßengesetz in Kraft trat, zwar im "Tannenkopf" einige Gehöfte vorhanden gewesen seien. Diese seien aber so weit voneinander entfernt gewesen, dass die Verbindung nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht als "historische Straße" gelten könne. Denn eine solche müsse dem Verkehr von Haus zu Haus dienen. Diese Auffassung der Verwaltung sei in den zurückliegenden Jahren mehrfach von der Gemeindeprüfungsanstalt in Karlsruhe und der Kommunalaufsicht beim Heidelberger Landratsamt bestätigt worden.
Folglich müsse man von den Bürgern Erschließungsbeiträge verlangen. Die belaufen sich laut Emig nach vorläufigen Schätzungen auf 34 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche. Alle 35 betroffenen Anlieger seien vor einiger Zeit angeschrieben worden. In den 30 Rückmeldungen sei verdeutlicht worden, dass niemand bereit sei, zum Straßenausbau Gelände herzugeben.
Nach lebhafter Diskussion schlug Peter Reichert vor, die Frage der Kostenübernahme nochmals der Rechtsaufsicht vorzulegen. Letztmals war das vor 20 Jahren erfolgt.