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Eberbacher Grundeigentümerverein sprach über "Mietpreisbremse"

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Von Marcus Deschner

Eberbach. Über die Fallstricke bei Mieterhöhungen referierte dieser Tage Rechtsanwalt Oskar Dexheimer bei der Jahreshauptversammlung des Haus- und Grundeigentümervereins im Hotel "Karpfen". Dexheimer beleuchtete insbesondere, unter welchen Voraussetzungen eine Mieterhöhung überhaupt möglich ist und wo die Grenzen des Aufschlags liegen. Als gesetzliche Regelung sei vor einigen Jahren auch in Baden-Württemberg eine "Mietpreisbremse" eingeführt worden. Die gelte aber nur in bestimmten Gebieten wie in Heidelberg, Leimen, Sandhausen oder Neckarsulm. Eberbach sei davon nicht betroffen. Auch gelte die Vorschrift dann nicht, wenn eine Wohnung umfassend renoviert worden sei. Auch könne man mit dem Vermieter eine Staffelmiete vereinbaren. Dann müsse der Mietzins aber mindestens 15 Monate unverändert bleiben. Dexheimer ging auch auf die Fristen ein, die bei einer Erhöhung gewahrt werden müssen sowie die "ortsübliche" Vergleichsmiete. Darüber führe der örtliche Haus- und Grundeigentümerverein eine umfangreiche Vergleichssammlung. Abgegrenzt werden müsse zwischen bloßen Erhaltungsmaßnahmen an einem Gebäude wie etwa dem Austausch eines maroden Fensters und Sanierungsmaßnahmen wie etwa einer energetischen Verbesserung der Fassade.

Letztere könne man mit elf Prozent der Kosten auf die monatliche Kaltmiete umlegen. Allerdings müssten die Maßnahmen vorher dem Mieter angekündigt werden. Dieser genieße dann ein Sonderkündigungsrecht. Im Anschluss beantwortete Dexheimer etliche Fragen der Mitglieder zu dem Themenkomplex. Dabei ging’s auch um die vom Mieter zu erbringenden Nebenkosten-Vorauszahlungen. Sie sollten dem Verbrauch angepasst sein.

Zweiter Vorsitzender Reinhold Stillner berichtete aus der Vereinsarbeit im zurückliegenden Jahr. Die habe hauptsächlich im Beraten der Mitglieder in Rechts- und Steuerfragen bestanden.

Finanzreferent Peter Storch berichtete von einem soliden Kassenstand des in Eberbach über 300 Mitglieder zählenden Vereins. Paul Sillak bescheinigte Storch korrekte Buchführung.


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