Eberbach. (by) In der Gemeinderatssitzung am kommenden Donnerstag, 25. Januar, geht es auch um die Zukunft des Eberbacher Hallenbads. Diskutiert wird derzeit überwiegend über eine Sanierung des in die Jahre gekommenen Baus. Das geht den Fraktionen von CDU und AGL nicht weit genug: Sie fordern einen Neubau mit Kinderbereich und haben in der Novembersitzung einen entsprechenden Minderheitsantrag gestellt, der nun behandelt wird. Aus der maroden Sportstätte soll ein attraktives Hallenbad werden, was letztlich zu mehr Nutzern und mehr Einnahmen führe.
Die Forderung nach einem Neubau begründen die beiden Fraktionen mit dem schlechten Zustand des Hallenbads, das ohne Sanierung nur noch kurze Zeit betrieben werden dürfe. Schon seit drei Jahren müsse immer wieder begutachtet werden, ob das Hallenbad für eine weitere Saison öffnen darf.
Die von Bürgermeister und Verwaltung beabsichtigte Sanierung sei laut vorliegendem Gutachten nur eine Teilsanierung, welche den Betrieb für rund zehn Jahre ermögliche. Danach seien weitere Sanierungen erforderlich, so dass die vorgesehenen Kosten von zwei Millionen Euro nicht ausreichten, um den Betrieb darüber hinaus zu ermöglichen. Dem Gutachten sei auch zu entnehmen, dass auf Grund der räumlichen Enge im Technikbereich eine Erneuerung der technischen Anlagen im bestehenden Gebäude nicht möglich sei.
Ein Neubau, so die Antragsteller würde die Attraktivität des Hallenbades steigern, was zu mehr Besuchern und damit mehr Einnahmen führe. Ein Kinderbecken würde die große Gruppe der Familien mit Kleinkindern ansprechen. Mit einem Neubau würde die neueste Technik und eine Außenhülle mit den aktuellen Energiestandards gebaut. Damit ließen sich auch - im Gegensatz zur geplanten Sanierung - die Kosten im laufenden Betrieb erheblich senken. Zudem berge jede Sanierung das Risiko einer immensen Kostensteigerung, wie etwa vor einigen Jahren bei der Sanierung des Hallenbads in Waldbrunn. Für einen Neubau könnten auch Spenden aus der Bevölkerung generiert werden. Hinzu komme, dass der Umkleidetrakt des Freibads ebenfalls einer Sanierung bzw. eines Neubaus bedürfe. Bei einem Neubau des Hallenbads könnte entsprechend geplant werden, dass diese entfalle.
Die Entscheidung über einen Neubau solle durch einen Bürgerentscheid getroffen werden, hilfsweise durch einen Gemeinderatsbeschluss. Die Kosten für den städtischen Anteil sollten beim Bürgerentscheid wie auch bei der Gemeinderatsentscheidung gedeckelt werden, etwa bei fünf Millionen Euro.