Eberbach. (rho) Sie ist da: Die Baugenehmigung des Landratsamtes im Rhein-Neckar-Kreis für das neue Wohn- und Geschäftshaus in der Bahnhofstraße 2 ist am Freitag bei Architekt Peter Kluge eingegangen. Pünktlich, wie zugesagt. Unterzeichnet hat nicht etwa ein Sachbearbeiter der Bauabteilung, sondern der Amtsleiter persönlich. Nach dem vielen Hin und Her der letzten Monate ist diese Bauangelegenheit wohl zur Chefsache geworden. Kürzlich gab es sogar noch eine anwaltliche Drohung mit einer Schadensersatzklage gegen das Landratsamt.
Das lange Warten auf den Fortgang der Arbeiten an der exponierten Ecke gegenüber der evangelischen Kirche hatte in der Bevölkerung teilweise sogar zu Mutmaßungen geführt, das Stocken würde an der finanziellen Lage des Bauherrn Necmeddin Aydemir liegen. Von dieser Seite wurde aber zuletzt noch einmal signalisiert, dass die Finanzierung des Projektes gesichert sei.
Es gibt jetzt einige Auflagen des Landratsamtes, die aber laut Kluge problemlos zu erfüllen seien. Fünf Stellplatze für die im Untergeschoss geplante Gaststätte und drei für die Wohnungen sind laut Baubescheid noch finanziell abzulösen. Die Baustatik muss noch vorgelegt werden. Es gibt Anweisungen zur Höhe des Erdgeschoss-Fußbodens. Die Gaststätte muss barrierefrei nutzbar sein.
Architekt Kluge rechnet damit, dass er in etwa sechs Wochen mit den weiteren Baumaßnahmen starten kann. Dann wird er vom Landratsamt die Baufreigabe mit dem roten Punkt bekommen.
Wenn das Bauunternehmen startet, ist besondere Vorsicht geboten. Das Landratsamt hat dem Bauherrn ausdrücklich aufgegeben, dass beim Aushub des Kellers bislang unbekannte Funde oder Lagerflächen aus Eberbachs Vergangenheit entdeckt werden könnten. Dann muss das Landesamt für Denkmalpflege in Karlsruhe unverzüglich in formiert werden.