Von Stefan Zeeh
Eberbach-Brombach/Heddesbach. Hoffnungsschimmer für die rund 350 Einwohner Brombachs: Am Ende der jüngsten Kreistagsitzung hat Landrat Stefan Dallinger zugesagt, sich der Angelegenheit um den Gemeindeverbindungsweg zwischen dem Eberbacher Stadtteil und Heddesbach annehmen werde. Dafür gab es spontanen Applaus von einigen angereisten Brombachern.
Allerdings stellte der Landrat keine finanziellen Mittel aus der Kreiskasse für die Sanierung des Wegs in Aussicht. Denn die Verbindung zwischen zwei kreisangehörigen Gemeinden sei keine Angelegenheit des Landkreises, so Dallinger. Er wies aber auf die Möglichkeit hin, dass über ein Flurneuordnungsverfahren zum ländlichen Wegebau eine Landesförderung von bis zu 85 Prozent möglich sei. Dafür bot er die Unterstützung des Amts für Flurneuordnung des Rhein-Neckar-Kreises und die des Kreisstraßenbauamts an.
Um was geht es? Der großteils durch ein Waldgebiet verlaufende, 2,5 Kilometer lange Weg zwischen Brombach und Heddesbach ist seit vielen Jahren von Schlaglöchern und Bodenwellen durchzogen. Seit rund einem Jahr ist er für den allgemeinen Straßenverkehr gesperrt, da er als "nicht verkehrstauglich" eingestuft wurde. Ein immer wieder angedachter Ausbau oder gar eine grundlegende Sanierung des Wegs scheiterte daran, dass der Grund, auf dem er verläuft, sich im Eigentum von Privatwaldbesitzer und der Gemeinde Heddesbach befindet. Die kleine Gemeinde hat aber verständlicherweise kein Interesse daran, Geld für die Erhaltung des Wegs in die Hand zu nehmen, da dieser von den Heddesbachern kaum genutzt wird.
Somit ist Brombach nur noch von Osten her über die auf hessischer Gemarkung verlaufende Kreisstraße 35 zu erreichen. Aber auch diese ist in keinem guten Zustand und soll eigentlich seit Jahren saniert werden - doch dies scheiterte bisher an einer Umleitungsmöglichkeit. Für 2018 hat Hessen Mobil nun erneut die Sanierung der Straße vorgesehen und würde dafür möglicherweise eine temporäre Umleitungsstrecke einrichten.
Nach der Schließung der Verbindung Brombachs nach Westen, die täglich von rund 120 Fahrzeugen benutzt wurde, gründete sich eine Bürgerinitiative, die eine Petition beim baden-württembergischen Landtag einreichte. Erst kürzlich machte sich der Petitionsausschuss des Landtags vor Ort ein Bild von der Situation. Hoffnung kam dabei aber auch nicht auf, da der Vertreter des Landes auf die Zuständigkeit der Kommunen Eberbach und Heddesbach verwies.
Die von Dallinger vorgeschlagene Flurneuordnung nimmt ebenso die beiden Kommunen in die Pflicht, denn diese müssen sich aktiv an dem Verfahren beteiligen und einen gewissen finanziellen Eigenanteil aufbringen. Zudem müssen Eberbach und Heddesbach vor einer Aufnahme in das Flurneuordnungsprogramm alle zum Bau des Verbindungswegs notwendigen Entscheidungen, Genehmigungen und Vereinbarungen verbindlich vorlegen. Dazu gehört beispielsweise eine Vereinbarung der beiden Kommunen zur Regelung der Unterhaltung des Wegs oder die Zustimmung der betroffenen Waldeigentümer.