Eberbach. (fhs) Was nicht geht, geht nicht: Wer auf fremdem Grundstück Bauten errichtet, und sei es nur ein Lager-Zelt, erhält dafür kein "ok". Das gilt um so mehr, wenn er erst drei Container und ein Zelt aufstellt, und dann den Bauantrag nachreicht, in dem auch noch Vorgaben des Bebauungsplans "Kerfenwiesen" nicht eingehalten werden.
Derart für Unmut sorgte das Baustoffhandel- und Fuhrunternehmen an der Friedrichsdorfer Landstraße 50. Bei einer Patt-Abstimmung im Bauausschuss wurde dessen Wunsch nach Zustimmung für ein als Lager genutztes Zelt sowie drei als Büros verwendete und mit Holzspanplatten verblendete Container nicht erteilt.
Die Entscheidung ergab sich bei Vier Ja- und Vier Nein-Stimmen sowie zwei Enthaltungen. Keine Einwände hingegen hatten die Stadträte bei einem weiteren Antrag, auf diesem Areal am Giebel der bestehenden älteren Lagerhalle sowie an der Zufahrt Werbetafeln und Fahnen aufzustellen. Hierzu erteilte der Ausschuss einstimmig das Einvernehmen.
Die Stadtverwaltung hatte in der Sitzungsvorlage ursprünglich unterbreitet, die nicht genehmigten Lager- und Büroflächen nachträglich doch anzuerkennen. Dazu müsse aber das bisher fremde Grundstück gekauft werden, auf dem ein Teil des Zeltes steht.
Zudem sollten das Überschreiten von Baugrenzen und von im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahlen dadurch ermöglicht werden, indem man die Antragsteller von diesen Vorgaben befreit. Städtebaulich spreche nichts dagegen. Auf Nachfrage des AGL-Stadtrats Lothar Jost bestätigte Stadtbaumeister Steffen Koch, dass die Firma die Container und das Zelt aufgestellt habe, ohne die Stadt zuvor zu fragen. "Da könnte ja jemand sagen, in Eberbach geht ja alles. Nein, das geht nicht", stellte Stadtrat Karl Braun (CDU) fest. Hier gehe es auch darum, einem Präzedenzfall vorzubeugen. Braun erinnerte ferner daran, "dass wir weiter oben schon einmal eine Werbeanlage abgelehnt hatten, die weit mehr Platz hatte."