Von Rainer Hofmeyer
Eberbach. Noch ist es keine Klage auf Tätigwerden, wohl aber eine schriftliche Drohung mit Schadensersatz. Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat Post vom Anwalt des Bauherrn Necmeddin Aydemir bekommen. Angemahnt wird die Erteilung der Baugenehmigung für das neue Eckhaus an Bahnhof- und Hauptstraße. Zuletzt seit August hatten Bauherr und Architekt Peter Kluge auf die Freigabe des Vorhabens gewartet. Es sollte dem Vernehmen nach insbesondere nur noch an der Stellungnahme des Denkmalamtes liegen.
Stattdessen kamen vom zuständigen Bauamt noch einmal weitere Forderungen, die Planungen nachzubessern. Da ging es plötzlich um Fragen der Barrierefreiheit zur Bahnhofstraße hin, zur lichten Breite von Türen oder gar um lapidare Dinge wie den Abstand von Türgriffen zum Gebäude. Alles Dinge, von denen der Architekt ausgegangen war, sie seien schon erledigt.
Vor wenigen Tagen hat sich plötzlich sogar das Veterinäramt gemeldet. Es war überraschend spät eingeschaltet worden. "Eine weitere Verzögerung", wie Kluge kritisiert. Aydemirs Anwalt forderte das Landratsamt nun auf, bis zum 30. Oktober den Baubescheid zu erteilen, notfalls auch mit Auflagen. Andernfalls werde er Schadensersatzforderungen stellen und diese über den Amtshaftungsanspruch begründen.
Vor allem seien auch gesetzliche Fristen seitens der Genehmigungsbehörde nicht eingehalten worden. In der aufgemachten Rechnung des Anwaltes stehen auch der Ausfall für die vorgesehene Vermietung von drei Wohnungen im Neubau. Erwähnt ist aber auch der Reputationsschaden, der dem Bauherrn dadurch droht, wenn die Öffentlichkeit weiter den Eindruck habe, es läge am Bauinteressenten selbst, statt an den Verzögerungen, für die das Landratsamt verantwortlich sei.